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Gutachten falsch?

Leasingvertrag zu Ende?

Fahrzeug zurückgegeben?

Auto "Tip-Top"?

Was nun?

Endabrechnung zu HOCH?

WERDEN KILOMETER FALSCH ABGERECHNET?

Regelmäßig weichen die abge-rechneten Kilometer vom dem tatsächlichen Tachostand bei der Rückgabe ab - das betrifft Mehrkilometer und Minderkilo-meter. Gibt es ein schriftliches Protokoll über die Rücknahme? Prüfen Sie die Kilometerstände!

SIND ABNUTZUNGEN ALS SCHÄDEN BERECHNET? 

Die Vertragsbedingungen sehen regelmäßig vor, dass sich das Fahrzeug zum Vertragende in einem altersgemäßen Zustand befinden soll. Dieser Begriff ist "weich" gefasst und lässt Fehler bei der Schadensermittlung zu! 

SOLLEN SIE KOSTEN FÜR GUTACHTEN ZAHLEN?

Bei Unstimmigkeiten über den Fahrzeugzustand wird regelmäßig ein Gutachten eingeholt; manche Leasinggeber versuchen, die Kosten dem Leasingnehmer aufzuerlegen. Aber häufig sind Klauseln dazu in AGB gar nicht wirksam.

Gerne prüfen wir, ob Ihre Leasinggesellschaft nach Rückgabe des Fahrzeugs Ihnen die Lauf-leistung, etwaige Minderwerte und andere, zusätzliche Kosten vertragsgemäß abrechnet!

Senden Sie uns dazu die folgenden Unterlagen  per Email (über den nebenstehenden Link), per Telefax oder in Kopie per Post (keine Originale bitte!); wir benötigen soweit vorhanden:

  • Leasingvertrag;

  • Allgemeine Vertragsbedingungen;

  • Rückgabeprotokoll;

  • Minderwert-/Kilometerabrechnung;

  • Minderwertgutachten mit Lichtbildern; 

  • und - soweit vorhanden - die Angaben zu Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Ihre Unterlagen sehen wir durch, geben Ihnen eine Erfolgsprognose und Anweisungen zur Regulierung berechtigter Ansprüche; gegenüber dem Leasinggeber weisen wir unberechtigte Forderungen zurück.
 
Gerne übernehmen wir für sie die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.
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